Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?
Von der gedeckelten Erstberatung bis zum Pflichtteilsprozess – so setzen sich die Kosten zusammen.
- Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Erbrecht?
- Wie berechnen sich Anwaltsgebühren nach dem RVG?
- Was bedeutet der Gegenstandswert für meine Kosten?
- Wer zahlt den Anwalt bei Erbstreitigkeiten?
- Wann hilft Beratungshilfe oder Rechtsschutzversicherung weiter?
- Die mündliche Erstberatung ist für Verbraucher grundsätzlich gedeckelt: Solange keine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen wurde, darf ein Anwalt für Erbrecht dafür höchstens 226,10 € brutto (190 € netto) nach § 34 RVG verlangen. Für Unternehmer als Mandant gilt diese Grenze nicht.
- Die weiteren Anwaltskosten im Erbrecht richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz. Je höher der Nachlass- oder Pflichtteilswert, desto höher das Honorar.
- Außergerichtlich fällt meist eine Geschäftsgebühr von rund 1,3 an; im Gerichtsverfahren kommen Verfahrens- und Terminsgebühr (zusammen bis 2,5) sowie Gerichtskosten hinzu.
- Wer den Erbstreit vor Gericht verliert, zahlt eigene Kosten, Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt. Beratungshilfe und Rechtsschutz senken das Risiko.
- Lambrecht Rechtsanwälte startet jeden Pflichtteilsfall mit einer kostenlosen Ersteinschätzung – bei berechtigtem Anspruch trägt am Ende häufig der Erbe die Kosten.
- Was kostet ein Anwalt für Erbrecht – und wann?
- Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Erbrecht?
- Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach dem RVG?
- Was kostet der Anwalt außergerichtlich und vor Gericht?
- Wer zahlt den Anwalt bei Erbstreitigkeiten?
- Pauschalhonorar, Stundensatz oder RVG – welches Modell lohnt sich?
- Unsere Erfahrung mit Kosten und Durchsetzung im Erbrecht
- Warum Lambrecht Rechtsanwälte Ihr Kostenrisiko senkt
- Fazit
Was kostet ein Anwalt für Erbrecht – und wann?
Beim Erbe geht es schnell um viel Geld – und genau deshalb schrecken viele vor dem Gang zum Anwalt zurück. Die gute Nachricht: Die Kosten für einen Anwalt im Erbrecht sind kein Blindflug. Vieles ist gesetzlich geregelt, anderes lässt sich vorab klar vereinbaren. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt: von der Erstberatung über die RVG-Gebühren bis zur Frage, wer im Streit am Ende zahlt.
- Erstberatung: gedeckelt und planbar
- Gebühren: abhängig vom Gegenstandswert
- Außergerichtlich vs. Gericht: der Kostensprung
- Kostenträger: Erbe, Rechtsschutz, Staat
- Modellwahl: Pauschale, Stunde oder RVG
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Erbrecht?
Der Einstieg ist günstiger, als viele denken. Für Verbraucher ist die mündliche Erstberatung nach § 34 RVG grundsätzlich gedeckelt – allerdings nur, solange keine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen wurde. In diesem Fall darf eine Kanzlei dafür höchstens 226,10 € brutto (190 € netto) verlangen, egal wie hoch der Nachlass ist. Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen: Die Grenze gilt nur für Privatpersonen, nicht für Unternehmer oder Unternehmen als Mandant. Und viele Kanzleien – gerade im Erbrecht – lassen sich für die Erstberatung eine eigene, oft höhere Pauschale unterschreiben; dann greift die 190-€-Deckelung nicht. Was das Beratungsgespräch beim Anwalt für Erbrecht kostet, sollten Sie deshalb vorab klären.
- Mündliche Erstberatung: max. 226,10 € brutto für Privatpersonen – sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde
- Schriftliche Beratung oder Gutachten: bis zu 297,50 € brutto (250 € netto)
- Beratungshilfe: nur 15 € Eigenanteil bei geringem Einkommen
- Nicht enthalten: Prüfung von Testament, Erbvertrag oder Steuerbescheid – dafür fallen gesonderte Gebühren an
- Wichtig: Höhere Kosten sind nur mit schriftlicher Vergütungsvereinbarung zulässig; für Unternehmer gilt die Deckelung ohnehin nicht
Bei Lambrecht Rechtsanwälte entfällt diese Hürde im Pflichtteilsbereich ganz: Die erste Fallprüfung ist kostenlos und unverbindlich – Sie erfahren zuerst, ob sich ein Mandat überhaupt lohnt.
Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach dem RVG?
Nach der Beratung wird es konkreter. Wird der Anwalt für Erbrecht tätig, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zwei Größen sind entscheidend: der Gegenstandswert – also der Wert des Nachlasses, Erbteils oder Pflichtteils – und der Gebührensatz, der die Art der Tätigkeit abbildet. Aus dem Gegenstandswert ergibt sich eine 1,0-Gebühr, die mit dem jeweiligen Satz multipliziert wird.
| Gegenstandswert | 1,0-Gebühr | Typischer Gebührensatz | Beispiel-Honorar (netto) |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 652 € | 1,3 (Geschäftsgebühr) | ca. 848 € |
| 25.000 € | 927 € | 1,3 | ca. 1.205 € |
| 50.000 € | 1.357 € | 1,3 | ca. 1.764 € |
| 100.000 € | 1.683 € | 1,3 | ca. 2.188 € |
Die Gebühr wächst nicht proportional zum Wert – bei doppeltem Nachlass steigt das Honorar deutlich langsamer. Hinzu kommen Auslagenpauschale (20 €) und Umsatzsteuer.
Was kostet der Anwalt außergerichtlich und vor Gericht?
Der größte Kostensprung liegt zwischen Schreibtisch und Gerichtssaal. Außergerichtlich fällt meist eine Geschäftsgebühr an, bei einer Einigung zusätzlich eine Einigungsgebühr. Im Prozess kommen Verfahrens- und Terminsgebühr sowie Gerichtskosten hinzu. Hier zeigt sich, was ein Anwalt für Erbrecht in beiden Phasen kostet.
| Streitwert | Außergerichtlich (ca.) | Mit Gericht & Vergleich (ca.) | Lösung bei Lambrecht Rechtsanwälte |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 745 € | 1.600 € | kostenlose Ersteinschätzung vorab |
| 25.000 € | 1.084 € | 2.200 € | Kostenlogik transparent von Beginn |
| 50.000 € | 1.684 € | 3.400 € | konsequente außergerichtliche Einigung |
| 100.000 € | 2.054 € | 4.300 € | Stufenklage nur, wenn nötig |
Eine außergerichtliche Lösung ist fast immer günstiger. Lambrecht Rechtsanwälte setzt Pflichtteilsansprüche daher zuerst außergerichtlich durch und geht nur vor Gericht, wenn der Erbe blockiert.
Wer zahlt den Anwalt bei Erbstreitigkeiten?
Nachdem die Höhe klar ist, bleibt die zweite große Frage: Wer trägt die Rechnung? Im Gerichtsverfahren gilt ein einfaches Prinzip – die unterlegene Partei zahlt am Ende alles. Wer den Erbstreit verliert, trägt eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt. Umso wichtiger ist es, das Kostenrisiko vorab realistisch einzuschätzen.
- Prozessverlierer zahlt sämtliche Kosten beider Seiten zu 100 %
- Pflichtteil: Bei berechtigtem Anspruch trägt in der Regel der Erbe die Kosten
- Beratungshilfe: 15 € Eigenanteil bei geringem Einkommen
- Prozesskostenhilfe: bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht vor Gericht
- Rechtsschutzversicherung: deckt Erbrecht oft nur bei Beratung – der Erbfall darf meist noch nicht eingetreten sein
Bei Lambrecht Rechtsanwälte klären wir die Kostenfrage im Pflichtteilsfall von Anfang an – inklusive Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Pauschalhonorar, Stundensatz oder RVG – welches Modell lohnt sich?
Die letzte Stellschraube ist das Vergütungsmodell. Neben dem RVG sind ein Pauschalhonorar oder ein Stundensatz möglich – jede Variante hat ihre Stärken. Der Stundensatz beim Anwalt für Erbrecht liegt meist zwischen 150 und 360 € netto.
| Modell | Kosten | Transparenz | Eignung für Pflichtteil |
|---|---|---|---|
| RVG (gesetzlich) | wertabhängig | hoch, klar berechenbar | gut bei klarem Anspruch |
| Pauschalhonorar | fest vereinbart | sehr hoch | gut bei klar umrissenem Auftrag |
| Stundensatz | 150–360 €/h netto | mittel, aufwandsabhängig | gut bei komplexer Auskunftslage |
| Lambrecht Rechtsanwälte | transparent zu Beginn | sehr hoch | Erbe trägt bei berechtigtem Anspruch die Kosten |
Welches Honorar für den Anwalt im Erbrecht am günstigsten ist, hängt vom Einzelfall ab. Lambrecht Rechtsanwälte erklärt Ihnen vor dem Mandat, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Unsere Erfahrung mit Kosten und Durchsetzung im Erbrecht
„Wir kämpfen nicht um Schlagzeilen, sondern um Lebensrealitäten“, sagt Rechtsanwalt Andreas Lambrecht, Gründer von Lambrecht Rechtsanwälte. Dieses Selbstverständnis prägt auch den Umgang mit Kosten: klare Ansagen statt Überraschungen.
Ein typisches Bild aus der Praxis: Pflichtteilsberechtigte melden sich, weil der Erbe schweigt oder zu wenig zahlt. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung fordert die Kanzlei zunächst das Nachlassverzeichnis ein und prüft Schenkungen der letzten zehn Jahre nach § 2325 BGB. In vielen Fällen lässt sich der Anspruch außergerichtlich durchsetzen – schneller und günstiger als über eine Klage.
- Über 75 Mio. € — durchgesetzte Ansprüche für Mandanten
- Über 10.000 Mandate — Erfahrung aus mehr als 25 Jahren
- 4,9 / 5 Sterne — aus 88 Google-Rezensionen
Warum Lambrecht Rechtsanwälte Ihr Kostenrisiko senkt
Sie wollen wissen, was Ihnen zusteht, ohne vorab Geld zu riskieren? Genau hier setzt Lambrecht Rechtsanwälte an: Die erste Fallprüfung ist kostenlos, danach wissen Sie schwarz auf weiß, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
- Kostenlose Ersteinschätzung mit Rückmeldung in Ø 24 Stunden
- Beim berechtigten Pflichtteil trägt der Erbe in der Regel die Kosten
- Bundesweit digital – kein persönliches Erscheinen nötig
Lassen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch jetzt kostenlos prüfen und erfahren Sie, was realistisch für Sie herausspringt.
Fazit
Was ein Anwalt für Erbrecht kostet, ist berechenbar: Die Erstberatung ist für Verbraucher ohne abweichende Vergütungsvereinbarung auf 226,10 € gedeckelt, alles Weitere richtet sich nach Gegenstandswert und Gebührensatz. Außergerichtlich bleibt es günstiger als vor Gericht, und beim Pflichtteil trägt oft der Erbe die Rechnung. Wer die Kostenfrage früh klärt, entscheidet sicherer. Der einfachste erste Schritt: eine kostenlose Ersteinschätzung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind Anwaltskosten im Erbrecht?
Die Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 226,10 € brutto – vorausgesetzt, es wurde keine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen. Weitere Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Lambrecht Rechtsanwälte startet Pflichtteilsfälle mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und nennt die Kostenlogik danach transparent.
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 20.000 €?
Bei 20.000 € Streitwert liegt die außergerichtliche Vertretung inklusive Auslagen und Umsatzsteuer schnell bei rund 2.000 bis 2.500 €. Kommt es zur Einigung, erhöht eine Einigungsgebühr diesen Betrag zusätzlich.
Wer bezahlt den Anwalt bei Erbstreitigkeiten?
Vor Gericht zahlt die unterlegene Partei alle Kosten – eigene, gegnerische und Gerichtskosten. Beim berechtigten Pflichtteil trägt in der Regel der Erbe. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe entlasten einkommensschwache Betroffene.
Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren bei einem Erbrecht?
Sie ergeben sich aus dem Gegenstandswert mal Gebührensatz nach RVG. Bei 50.000 € fallen außergerichtlich etwa 1.684 € an. Lambrecht Rechtsanwälte prüft vorab kostenlos, ob sich ein Mandat lohnt.
Was kostet die schriftliche Beratung im Erbrecht?
Eine schriftliche Beratung oder ein Gutachten darf für Verbraucher bis zu 297,50 € brutto (250 € netto) kosten. Höhere Honorare sind nur mit vorheriger schriftlicher Vergütungsvereinbarung zulässig.
Was kostet die Erstellung eines Testaments beim Anwalt?
Für ein einfaches Testament hat der Bundesgerichtshof die Gebühr auf rund 1.000 € netto zzgl. Umsatzsteuer gedeckelt. Umfangreichere Gestaltungen mit Steuer- oder Pflichtteilsfragen werden individuell vereinbart – Lambrecht Rechtsanwälte nennt die Kosten vorab transparent.
Was ist günstiger: Stundensatz oder RVG?
Das hängt vom Aufwand ab. Bei klarem, hohem Gegenstandswert ist der Stundensatz oft günstiger, bei niedrigem Wert das RVG. Ein Pauschalhonorar schafft die größte Planungssicherheit.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten im Erbrecht?
Im Erbrecht deckt Rechtsschutz meist nur die Beratung, und der Erbfall darf oft noch nicht eingetreten sein. Lambrecht Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Deckungsanfrage und klärt die Kostenfrage vorab.
