
Betreuungsverfügung — Ihren Willen rechtssicher festhalten
Ihre Betreuungsverfügung rechtssicher erstellen – schnell, individuell, ergebnisorientiert.
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation
- Spezialisierte Anwälte im Betreuungs- und Vorsorgerecht
- Keine versteckten Kosten – transparente Preise
- Schnelle Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung
- Bundesweit tätig – Beratung auch telefonisch oder per Video
- Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Vorsorge
Bekannt aus




Zahlen & Fakten
Erfahrung im Medizin- und Personenschadensrecht
betreute Fälle
durchgesetzte Ansprüche
bis zur Ersteinschätzung
Erfolgsquote bei geprüften Fällen
Problemstellung & Lösung – Betreuungsverfügung
Problemstellung
Kein Betreuer benannt – das Gericht entscheidet allein.
Unfall oder Krankheit – ohne Vorsorge keine Kontrolle.
Falsch formuliert – Ihre Wünsche werden nicht berücksichtigt.
Unsere Lösung
Wir erstellen Ihre Betreuungsverfügung rechtssicher, individuell und verständlich – damit Ihr Wille im Ernstfall zählt.
Lambrecht Rechtsanwälte — Ihr Partner für persönliche Vorsorge
Lambrecht Rechtsanwälte begleitet Mandantinnen und Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer persönlichen Vorsorge. Mit langjähriger Erfahrung im Betreuungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Wünsche klar zu dokumentieren — bevor das Betreuungsgericht entscheiden muss. Schnell, verständlich und ohne unnötigen Aufwand.

Unsere Leistungen rund um die Betreuungsverfügung
Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer persönlichen Vorsorge. Der Fokus liegt auf der individuellen Erstellung und Absicherung von Betreuungsverfügungen – damit Ihre Wünsche im Ernstfall rechtlich verbindlich gelten.
Betreuungsverfügung erstellen
Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihrer individuellen Betreuungsverfügung — von der ersten Beratung bis zur finalen Formulierung. Sie benennen Ihren Wunschbetreuer, wir stellen sicher, dass Ihre Angaben rechtlich klar und bindend sind.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Damit das Betreuungsgericht Ihre Verfügung im Ernstfall findet, empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Wir beraten Sie zum Ablauf und unterstützen Sie dabei.
Kombination mit Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Wir prüfen, welche Vorsorgedokumente für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind und wie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung optimal zusammenwirken — alles aus einer Hand.
Warum Mandanten Lambrecht Rechtsanwälte vertrauen
Anwaltliche Fachkompetenz im Vorsorgerecht
Ihre Betreuungsverfügung wird von spezialisierten Rechtsanwälten geprüft und rechtssicher formuliert — damit Ihre Wünsche im Ernstfall tatsächlich zählen und nicht angreifbar sind.
Kostenlose Ersteinschätzung ohne Risiko
Beim ersten Schritt entstehen keine Kosten. Sie schildern Ihre Situation, wir prüfen unverbindlich und geben Ihnen eine klare Einschätzung — bevor Sie sich zu etwas verpflichten.
Persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und Sie durch den gesamten Prozess begleitet — verlässlich, transparent und ohne unnötige Übergaben.
Individuelle Beratung statt Standardvorlage
Jede Lebenssituation ist anders. Wir erarbeiten Ihre Betreuungsverfügung auf Basis Ihrer persönlichen Wünsche und Verhältnisse — keine Vorlage von der Stange, sondern maßgeschneiderte Vorsorge.
Vollständige Vorsorge aus einer Hand
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — wir begleiten Sie bei allen relevanten Vorsorgedokumenten und stellen sicher, dass diese rechtlich aufeinander abgestimmt sind.
Bundesweite Vertretung
Deutschlandweite Mandatsannahme mit effizienter digitaler und persönlicher Kommunikation.
Andreas Lambrecht
Rechtsanwalt
Ihr Partner für Ihr Recht.
Spezialisiert auf Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir seit über 15 Jahren bundesweit Unfallopfer. Wir kennen die Strategien der Versicherer und setzen Ansprüche konsequent durch – zuletzt mit 1,2 Mio. Euro Schadensersatz für eine Mandantin.
Wir übernehmen den rechtlichen Kampf, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Lambrecht
Andreas Lambrecht
Was ist eine Betreuungsverfügung — und warum ist sie so wichtig?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie im Voraus festlegen, wer Sie rechtlich betreuen soll, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Das kann durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine fortschreitende Erkrankung eintreten — oft schneller, als man denkt.
Ohne eine Betreuungsverfügung bestimmt das Betreuungsgericht eigenständig, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird. Ihre persönlichen Wünsche bleiben dabei unberücksichtigt. Mit einer rechtssicher formulierten Betreuungsverfügung hingegen ist das Gericht verpflichtet, Ihren Willen zu respektieren — sofern dieser Ihrem Wohl nicht widerspricht.

Ablauf der Zusammenarbeit
Typeform ausfüllen (2–3 Minuten)
Ersteinschätzung & Rückruf
Unterlagencheck & Bedarfsanalyse
Individuelle Gestaltung Ihrer Betreuungsverfügung
Prüfung & rechtssichere Finalisierung
Übergabe & Registrierungsberatung
Rezensionen und Erfahrungen mit Lambrecht Rechtsanwälte
„Wir waren mit der akribischen und ausdauernden Arbeit der Anwaltskanzlei Lambrecht absolut zufrieden. Hier erlebten wir transparente Kommunikation und fachliche Erfahrung, wie man sie sich wünscht. Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen!“

Roberto D.
„Herzlichen Dank an Herr Lambrecht und Team! Vom ersten Gespräch an fühlte ich mich bestens beraten und unterstützt. Die Kommunikation war stets klar, transparent und freundlich. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktionszeit und die professionelle Vorgehensweise – man merkt sofort, dass hier Fachwissen und Erfahrung vorhanden sind. Dank der kompetenten Arbeit konnte mein Anliegen erfolgreich und stressfrei gelöst werden.“

Daniela S.
„Ich wurde sehr gut beraten. Höhe professionalität. Etwas die mir sehr wicht auch ist: freundlicheit und Empathie. Davon gab auch sehr viel. Herzlichen Dank“

Maria R.
„Ich war rundherum zufrieden mit der Kommunikation. Die Erreichbarkeit und Transparenz war gut. Mir wurde sofort alles mitgeteilt und dementsprechend habe ich nichts auszusetzen.“

Nadja H.
„Uneingeschränkt weiterzuempfehlen! In einer Zeit in der ich wenig Hoffnung hatte, wurde ich hier gestützt und jemand nahm sich liebevoll meinem Problem an. Man wird gut beraten und die Lösung ist auch zufriedenstellend. Eine super Alternative wenn man keine Rechtsschutz hat.“

Z.
„Sehr netter und kompetenter Kontakt. Bei Fragen wird sehr schnell geantwortet und alles aus der Welt geschafft, was einem unklar erscheint.“

Goldie W.
Häufige Fragen zur Betreuungsverfügung
Was versteht man unter einer Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie im Voraus festlegen, wer Sie rechtlich betreuen soll, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind — etwa nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz. Das Betreuungsgericht ist an Ihre darin geäußerten Wünsche gebunden, sofern diese Ihrem Wohl nicht widersprechen. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Einfluss auf eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens zu nehmen — bevor es zu spät ist.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person direkt zum Handeln — ohne gerichtliche Kontrolle. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht und wirkt unter dessen Aufsicht. Das kann ein Vorteil sein, wenn Sie eine zusätzliche Kontrollinstanz wünschen oder keine einzelne Person uneingeschränkt bevollmächtigen möchten. Beide Dokumente lassen sich sinnvoll kombinieren und ergänzen sich in vielen Situationen.
Was passiert, wenn man keine Betreuungsverfügung hat?
Ohne Betreuungsverfügung entscheidet das Betreuungsgericht vollständig eigenständig, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird. Ihre persönlichen Wünsche bleiben dabei unberücksichtigt. Im schlimmsten Fall übernimmt ein Ihnen fremder Berufsbetreuer die Kontrolle über Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten — von der Wohnsituation bis zu medizinischen Entscheidungen. Eine Betreuungsverfügung verhindert genau das.
Was kann ich in einer Betreuungsverfügung alles regeln?
Neben der Benennung oder dem Ausschluss von Betreuungspersonen können Sie detaillierte inhaltliche Vorgaben machen: Wo und wie möchten Sie wohnen? Welche medizinischen Eingriffe lehnen Sie ab? Wie soll mit Ihrem Vermögen umgegangen werden? Je präziser Ihre Wünsche formuliert sind, desto besser kann der Betreuer und das Gericht danach handeln. Lambrecht Rechtsanwälte helfen Ihnen, alle relevanten Bereiche vollständig abzudecken.
Kann ich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht kombinieren?
Ja, und das ist in vielen Situationen die sinnvollste Lösung. Die Vorsorgevollmacht wirkt sofort und ohne Gericht, die Betreuungsverfügung greift, wenn die Vollmacht unwirksam ist oder keine bevollmächtigte Person vorhanden ist. Beide Dokumente ergänzen sich optimal. Lambrecht Rechtsanwälte prüft Ihre persönliche Situation und empfiehlt die passende Kombination.
Welcher Anwalt ist für eine Betreuungsverfügung der richtige?
Für die rechtssichere Erstellung einer Betreuungsverfügung empfiehlt sich ein Anwalt mit Spezialisierung im Betreuungs- und Vorsorgerecht. Lambrecht Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung in der individuellen Gestaltung von Betreuungsverfügungen und begleitet Sie bundesweit – bequem per Telefon oder Videocall. Die erste Beratung ist kostenlos und unverbindlich.