Was die Versicherung zahlt und was Ihnen zusätzlich vom Unfallverursacher zusteht
Nach einem Unfall wollen Sie vor allem eines wissen: Was steht Ihnen jetzt zu? Wenn Sie damit rechnen, dass Ihre private Unfallversicherung automatisch Schmerzensgeld zahlt, liegen Sie falsch. Schmerzensgeld ist ein optionaler Tarifbaustein, keine Standardleistung, und daneben existiert ein zweiter, oft übersehener Anspruch direkt gegen den Unfallverursacher. Wer beide Wege kennt, holt deutlich mehr heraus als jemand, der das erste Angebot der Versicherung unterschreibt.
Wer nach einem Unfall Geld sehen will, prüft beide Wege getrennt: zuerst die eigene Police, dann die Haftung des Verursachers.
Der Reflex nach einem Sturz oder Aufprall ist verständlich: Ich bin unfallversichert, also bekomme ich Schmerzensgeld. Tatsächlich hängt alles am gebuchten Tarif. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt kein Schmerzensgeld, und auch in der privaten Unfallversicherung ist es keine automatische Leistung. Es handelt sich um einen Zusatzbaustein, den Sie ausdrücklich vereinbart haben müssen.
Nur wenn Sie diesen Baustein vereinbart haben, zahlt die Versicherung eine schnelle Einmalzahlung bei bestimmten Verletzungen. Ohne die Klausel bleibt allein der Anspruch gegen den Unfallverursacher nach § 253 BGB.
Prüfen Sie daher zuerst Ihre Police. Steht dort ein Baustein zum Schmerzensgeld, ist die Leistung meist an klar definierte Verletzungsbilder geknüpft und läuft ohne langwierige Einzelfallprüfung. Fehlt der Baustein, ist das kein Grund zur Resignation: Der gesetzliche Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger besteht unabhängig davon.
Wer den Baustein Schmerzensgeld gebucht hat, verwechselt ihn schnell mit der klassischen Invaliditätsleistung. Beide zahlen Geld nach einem Unfall, folgen aber völlig unterschiedlichen Logiken. Das Schmerzensgeld ist eine schnelle Einmalzahlung, die schon bei einer klar benannten Verletzung greift, ohne dass ein Dauerschaden vorliegen muss. Die Invaliditätsleistung setzt dagegen eine bleibende Beeinträchtigung voraus und wird über die Gliedertaxe berechnet.
Der praktische Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Voraussetzung. Beim Schmerzensgeld erhalten Sie zügig eine feste Summe, sobald der Knochenbruch oder Bänderriss ärztlich feststeht. Bei der Invaliditätsleistung wartet die Versicherung ab, bis der Heilungsverlauf abgeschlossen ist und der Invaliditätsgrad feststeht, was Monate dauern kann. Eine Unfallrente wird zudem erst gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Beide Leistungen schließen sich nicht aus, sie können nacheinander greifen. Lambrecht Rechtsanwälte prüft deshalb beide Positionen der Police, damit neben der schnellen Bausteinzahlung die spätere Invaliditätsleistung nicht unbemerkt verfällt.
Schmerzensgeld-Baustein
Invaliditätsleistung
Der Baustein Schmerzensgeld ist bewusst auf Verletzungen zugeschnitten, die wehtun und den Alltag lahmlegen, ohne zwingend zu einer dauerhaften Behinderung zu führen. Genau die Fälle also, in denen die Invaliditätsleistung leer ausgeht, weil alles wieder verheilt. Voraussetzung ist meist ein Unfall im Sinne der Bedingungen: ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis.
Typische Verletzungsbilder, für die Tarife mit Schmerzensgeld eine Einmalzahlung vorsehen:
Wichtig ist der Blick in die Bedingungen: Manche Tarife erweitern den Unfallbegriff auf Eigenbewegungen und decken so auch das gerissene Band beim Sport ab. Andere verlangen strikt eine äußere Einwirkung. Hinzu kommen Zusatzvoraussetzungen in der Klausel selbst. In einem Fall vor dem Landgericht Coburg sah die Bedingung vor, dass Schmerzensgeld nur bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall geleistet wird. Verletzungen ohne Unfall, etwa durch eine Erkrankung, fallen nie unter den Schmerzensgeld-Baustein.
Sobald feststeht, dass eine versicherte Verletzung vorliegt, stellt sich die Geldfrage. Die Höhe aus dem Baustein ergibt sich nicht aus einer Einzelfallbetrachtung, sondern aus einer festen Rechnung: vereinbarte Versicherungssumme mal dem Prozentwert, den der Tarif der jeweiligen Verletzung zuordnet. Diese Werte liegen je nach Verletzung und Anbieter oft zwischen 25 und 100 Prozent, meist gedeckelt durch eine Höchstsumme.
Ein Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 10.000 Euro und einem Prozentsatz von 50 Prozent für einen bestimmten Bruch stünden 5.000 Euro als Einmalzahlung im Raum. Maßgeblich ist dabei die Schmerzensgeldtabelle des Tarifs, also die vertraglich vereinbarte Liste, die jedem Verletzungsbild einen festen Prozentwert zuordnet. Mit den Schmerzensgeldtabellen der Gerichte hat sie nichts zu tun: Dort werden entschiedene Urteile gesammelt und dienen lediglich als Orientierung für die Bewertung des Einzelfalls. Tagessätze spielen beim Baustein deshalb keine Rolle, hier zählt allein die Tabelle aus der Police.
Beim Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher sieht die Rechnung anders aus, dort entscheidet der Einzelfall. Selbst in schwersten Fällen bewegt sich das reine Schmerzensgeld in Deutschland regulär zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Die größeren Summen entstehen bei den materiellen Positionen: kapitalisierter Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehrbedarf und Umbaukosten. Wie groß die Spanne ist, zeigt ein vom Bundesgerichtshof veröffentlichter Fall: Nach einem schweren Verkehrsunfall sprach das Landgericht zunächst 100.000 Euro zu, das Oberlandesgericht erhöhte den Betrag auf insgesamt 200.000 Euro. Lambrecht Rechtsanwälte prüft beide Wege parallel, damit weder die Bausteinleistung noch der oft höhere gesetzliche Anspruch unter den Tisch fällt.
Nach einem Unfall stehen oft mehrere Zahlstellen nebeneinander, und das verwirrt. Die private Unfallversicherung zahlt aus Ihrem eigenen Vertrag, unabhängig von Schuld. Die Haftpflicht des Verursachers zahlt Schmerzensgeld nur, wenn ein Dritter haftet. Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen und kennt gar kein Schmerzensgeld. Wer die richtige Stelle nicht kennt, verschenkt Ansprüche.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Stelle wann leistet und wo die anwaltliche Durchsetzung ansetzt.
| Zahlstelle | Anlass | Höhe | Nachweis | Durchsetzung mit Lambrecht |
|---|---|---|---|---|
| Private Unfallversicherung | Unfall in Freizeit und Beruf, weltweit | Feste Summe nach Tabelle | Ärztliches Attest, Meldung | Prüfung der Police auf volle Bausteinleistung |
| Haftpflicht des Verursachers | Fremdverschuldeter Unfall | Einzelfall, oft höher | Gutachten, Schadensnachweis | Verhandlung und Klage gegen den Versicherer |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Arbeits- oder Wegeunfall | Kein Schmerzensgeld | Unfallanzeige Arbeitgeber | Beratung zu ergänzenden Ansprüchen |
Die letzte Spalte beschreibt das Kerngeschäft von Lambrecht Rechtsanwälte: die Durchsetzung gegen den Haftpflichtversicherer des Verursachers. Die Kanzlei kennt die Kürzungsstrategien der Versicherer aus täglicher Praxis.
Die Tabelle zeigt es bereits: Neben der Leistung aus dem eigenen Vertrag steht bei fremdverschuldeten Unfällen ein zweiter Anspruch. Er stützt sich auf § 253 Absatz 2 BGB. Danach schuldet der Verursacher bei körperlicher oder seelischer Verletzung eine billige Entschädigung in Geld. Dieser Anspruch besteht völlig unabhängig davon, ob Sie den Baustein Schmerzensgeld gebucht haben, und er fällt regelmäßig höher aus als die Bausteinzahlung.
Die Bemessung folgt nicht einer festen Tabelle, sondern dem Einzelfall. Gerichte und Versicherer bewerten mehrere Faktoren:
Auch zeitlich ist der Anspruch stärker abgesichert, als viele annehmen: Nach Angaben von Allianz Direct verjähren Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit gemäß § 199 II BGB erst 30 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
Gerade das Mitverschulden ist heikel. Eine unbedachte Äußerung am Unfallort kann den Anspruch um die Hälfte reduzieren, oft im Schockzustand ausgesprochen. Lambrecht Rechtsanwälte rät deshalb, vor jeder Aussage gegenüber der Versicherung anwaltlichen Rat einzuholen. Die Kanzlei beziffert und begründet den vollen Anspruch, damit die Versicherung ihn nicht kleinrechnet.
Der zweite Anspruch nützt nur, wer ihn richtig geltend macht. Nach einem Unfall entscheidet die Reihenfolge der Schritte darüber, ob am Ende die volle Summe fließt oder ein Teil in der Verjährung oder in Fristversäumnissen verloren geht. Wichtig ist, alles zu dokumentieren und nichts vorschnell zu unterschreiben.
Achten Sie auf die Fristen: Ansprüche gegen den Verursacher verjähren grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende. Die Meldefristen der eigenen Unfallversicherung stehen in den Bedingungen und sind oft kürzer. Kommt es zur Klage, richtet sich das zuständige Gericht nach der Höhe der Forderung: Nach Angaben der ARAG ist bei einer geforderten Summe bis zu 5.000 Euro das örtliche Amtsgericht zuständig.
So klar der Baustein wirkt, so viele Gründe finden Versicherer, um nicht oder gekürzt zu zahlen. Manche liegen im Vertrag begründet, andere in Fristen, wieder andere in bewusster Regulierungsstrategie. Wer die typischen Argumente kennt, kann ihnen begegnen.
Viele dieser Argumente sind angreifbar. Ein pauschal behauptetes Mitverschulden hält oft nicht stand, und eine strittige Verletzung lässt sich mit einem Gutachten belegen. Lambrecht Rechtsanwälte prüft die Ablehnung Punkt für Punkt und setzt dem Kürzungsversuch der Versicherung eine belastbare Anspruchsbegründung entgegen.
Wie viel zwischen dem ersten Angebot der Versicherung und dem tatsächlichen Anspruch liegt, zeigt sich in schweren Personenschäden besonders deutlich. Ein Fall aus der Praxis von Lambrecht Rechtsanwälte steht dafür beispielhaft, weil er die Kombination aus Schmerzensgeld und materiellem Schaden greifbar macht.
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Genau diese Haltung trägt die Arbeit der Kanzlei durch jede Verhandlung mit einem Haftpflichtversicherer.
Das erste Angebot einer Versicherung liegt fast immer unter dem, was Ihnen zusteht. Wer allein verhandelt, akzeptiert oft zu früh und zu wenig. Der Weg führt über eine klare Prüfung: Was zahlt der Baustein, was schuldet der Verursacher nach § 253 BGB, und wo wurde gekürzt?
Mandanten bewerten die Kanzlei mit 4,9 von 5 Sternen bei 88 Google-Rezensionen. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos einschätzen, bevor Sie gegenüber der Versicherung Aussagen machen oder einen Vergleich unterschreiben. Rufen Sie an unter 030 / 20 91 29 00 oder starten Sie die Anfrage über das Formular.
Schmerzensgeld aus der Unfallversicherung ist ein optionaler Baustein, keine Selbstverständlichkeit. Er zahlt schnell und nach fester Tabelle bei Knochenbrüchen, Bänder- und Sehnenrissen, unabhängig von einer bleibenden Invalidität. Daneben steht bei fremdverschuldeten Unfällen der oft höhere Anspruch gegen den Verursacher nach § 253 BGB. Wer beide Wege prüft, Fristen wahrt und Kürzungen widerspricht, sichert sich die volle Summe. Lambrecht Rechtsanwälte beziffert beide Ansprüche und setzt sie gegen die Versicherung durch.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Aus dem Baustein ergibt sich die Höhe aus Versicherungssumme mal Prozentwert der Verletzung, gedeckelt durch eine Höchstsumme. Gegen den Verursacher entscheidet der Einzelfall. Lambrecht Rechtsanwälte prüft beide Wege.
Wie viel Geld bekommt man von einer Unfallversicherung bei einem Unfall?
Das hängt von Tarif und Verletzung ab. Der Schmerzensgeld-Baustein zahlt eine feste Einmalsumme, die Invaliditätsleistung berechnet sich über die Gliedertaxe nach bleibendem Schaden. Beide Leistungen können nebeneinander greifen.
Bei welchen Verletzungen zahlt die Unfallversicherung?
Der Schmerzensgeld-Baustein leistet bei Knochenbrüchen, Bänder-, Sehnen-, Kapsel- und Muskelrissen sowie Verrenkungen. Voraussetzung ist ein Unfall im Sinne der Bedingungen. Reine Erkrankungen ohne äußere Einwirkung sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld pro Tag?
Beim Unfallversicherungs-Baustein gibt es keine Tagessätze, hier zählt die Prozenttabelle. Tagessätze werden nur beim gesetzlichen Anspruch diskutiert, wo Gerichte den Einzelfall bewerten. Lambrecht Rechtsanwälte begründet diesen Anspruch belastbar.
Zahlt die private Unfallversicherung immer Schmerzensgeld?
Nein. Schmerzensgeld ist ein optionaler Baustein und muss vereinbart sein. Ohne diese Klausel zahlt die Unfallversicherung kein Schmerzensgeld, allenfalls eine Invaliditätsleistung bei dauerhaftem Gesundheitsschaden.
Kann ich Schmerzensgeld von Versicherung und Verursacher gleichzeitig bekommen?
Ja. Die Leistung aus Ihrem eigenen Vertrag und der Anspruch gegen den Unfallverursacher nach § 253 BGB bestehen unabhängig voneinander. Beide dürfen parallel geltend gemacht werden.
Was tun, wenn die Versicherung das Schmerzensgeld kürzt?
Prüfen Sie die Begründung. Pauschales Mitverschulden oder strittige Verletzungen sind oft angreifbar. Lambrecht Rechtsanwälte prüft die Ablehnung Punkt für Punkt und setzt Ihren vollen Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durch.