Pflichtteil Erbe Prozent: So berechnen Sie die Quote

100.000 € Nachlass als Beispiel: So wirkt sich Ihre Familienlage aus.

Fall prüfen lassen

Andreas Lambrecht
Rechtsanwalt für Personenschäden, Medizinrecht und Pflichtteil | Über 10.000 betreute Mandate seit Kanzleigründung.

  • Welche Pflichtteilsquote gilt bei einem enterbten Kind?
  • Wie wird der gesetzliche Erbteil als Basis ermittelt?
  • Welche Angehörigen haben überhaupt Pflichtteilsansprüche?
  • Welche Nachlasswerte zählen bei der Berechnung genau?
  • Wer muss den Pflichtteil auszahlen und wann?

Wichtigstes in Kürze
Inhaltsverzeichnis
  1. Wie Sie Ihren Pflichtteil realistisch einordnen
  2. Wie hoch ist der Pflichtteil in Prozent?
  3. Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
  4. Wer erbt wie viel Prozent? Die gesetzliche Erbfolge als Grundlage
  5. Wie wird der Pflichtteil berechnet?
  6. Wie hoch ist der Pflichtteil bei 100.000 Euro?
  7. Pflichtteilsergänzung: Wie Schenkungen den Pflichtteil erhöhen
  8. Wann haben Kinder keinen Anspruch auf den Pflichtteil?
  9. Erfahrung von Lambrecht Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Ansprüchen
  10. So unterstützt Lambrecht Rechtsanwälte bei Pflichtteilsansprüchen
  11. Fazit: Prozentzahl klären, dann Nachlasswert sichern

Wie Sie Ihren Pflichtteil realistisch einordnen

Wenn Sie enterbt wurden, lässt sich Ihr Anspruch nur mit zwei Größen einordnen: der gesetzlichen Quote als Basis und dem Nachlasswert. Der Pflichtteil wirkt als Prozentzahl simpel, Streit entsteht aber oft bei der gesetzlichen Erbquote und bei der Frage, welche Werte wirklich zum Nachlass gehören.

Damit Sie Ihren Anspruch realistisch einordnen, brauchen Sie zuerst die gesetzliche Erbquote und dann den Nettonachlass (Vermögen minus Schulden). Die maßgeblichen Regeln stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn Unterlagen fehlen, ist das Nachlassverzeichnis der zentrale Hebel.

Wie hoch ist der Pflichtteil in Prozent?

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch der Pflichtteil in Prozent ist, merken Sie sich die Grundregel nach § 2303 BGB: gesetzliche Quote ermitteln und halbieren. Erst danach lohnt es sich, über konkrete Beträge zu sprechen.

Kurz gesagt

§ 2303 BGB: Der Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Hat ein Kind 1/2 (ein Kind und Ehegatte im Zugewinn, wenn der Ehegatte Erbe ist, § 1371 Abs. 1 BGB, oder zwei Kinder ohne Ehegatten), beträgt er 1/4. In der Zugewinngemeinschaft, wenn der Ehegatte kein Erbe ist (Ausgangspunkt 1/4 nach § 1931 Abs. 1 BGB, ohne Erhöhung), beträgt er bei einem Kind 3/8, bei zwei Kindern je 3/16. Bei zwei Kindern und miterbendem Ehegatten im Zugewinn je Kind 1/8; bei Gütertrennung gilt § 1931 Abs. 4 BGB nur bei Miterbschaft, bei Enterbung ändern sich Kinderquoten nicht.

Als Faustformel gilt: Pflichtteil = gesetzliche Quote / 2.
Entscheidend ist, ob der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft Erbe ist oder nicht.
Ist der Ehegatte Erbe, liegen typische Pflichtteilsquoten für Kinder bei 25 Prozent (ein Kind) oder 12,5 Prozent je Kind (zwei Kinder).
Wird der Ehegatte enterbt, wird es spezieller; die Details finden Sie im Abschnitt zur gesetzlichen Erbfolge.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind nur bestimmte nahe Angehörige. Ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, hängt nicht davon ab, wie eng das Verhältnis war, sondern davon, ob Sie Kind, Ehepartner oder (ausnahmsweise) Elternteil sind.

Wer erbt wie viel Prozent? Die gesetzliche Erbfolge als Grundlage

Für die Pflichtteilsquote brauchen Sie zuerst den gesetzlichen Erbteil. In der Zugewinngemeinschaft ist dabei die Unterscheidung zentral: Ehegatte erbt oder Ehegatte ist kein Erbe. Die Tabelle zeigt typische Konstellationen und die daraus folgenden Pflichtteilsquoten.

Familienkonstellation (typisch)Gesetzlicher ErbteilPflichtteilsquote*
Erblasser unverheiratet, 1 KindKind: 100 %Kind: 50 %
Erblasser unverheiratet, 2 Kinderje Kind: 50 %je Kind: 25 %
Erblasser unverheiratet, 3 Kinderje Kind: 33,33 %je Kind: 16,67 %
Zugewinn, Ehepartner erbt, 1 KindEhepartner: 50 %, Kind: 50 %Kind: 25 %
Zugewinn, Ehepartner kein Erbe, 1 KindEhepartner: 25 %, Kind: 75 %Ehepartner: 12,5 % + Zugewinnausgleich; Kind: 3/8
Zugewinn, Ehepartner erbt, 2 KinderEhepartner: 50 %, je Kind: 25 %je Kind: 12,5 %
Zugewinn, Ehepartner kein Erbe, 2 KinderEhepartner: 25 %, je Kind: 37,5 %Ehepartner: 12,5 % + Zugewinnausgleich; je Kind: 3/16
Zugewinn, Ehepartner erbt, Eltern lebenEhepartner: 75 %, je Elternteil: 12,5 %je Elternteil: 6,25 %
Zugewinn, Ehepartner kein Erbe, Eltern lebenEhepartner: 50 %, je Elternteil: 25 %Ehepartner: 25 % + Zugewinnausgleich
Kein Ehepartner, keine Kinder, beide Eltern lebenje Elternteil: 50 %je Elternteil: 25 %

Hinweis zur Tabelle: In den Zeilen „Ehepartner erbt“ ist der gesetzliche Erbteil des Ehegatten bereits um das pauschale Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht. In den Zeilen „Ehepartner kein Erbe“ gilt als Basis der nicht erhöhte Anteil nach § 1931 BGB (neben Kindern 1/4, neben Eltern 1/2). Der Pflichtteil des enterbten Ehegatten beträgt dann regelmäßig 1/8 (neben Kindern) bzw. 1/4 (neben Eltern). Zusätzlich kann ein konkret berechneter Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB in Betracht kommen; die Kinderquoten ergeben sich entsprechend (z. B. 3/8 bzw. je 3/16).

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Sobald Quote und Berechtigung klar sind, wird aus Prozent ein Betrag. Entscheidend ist der Nettonachlass: Vermögen zum Todeszeitpunkt minus Nachlassverbindlichkeiten wie Schulden oder Beerdigungskosten. Lambrecht Rechtsanwälte kann Ihren Pflichtteilsanspruch auf Wunsch auch inklusive Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB berechnen.

  1. Nachlass erfassen
    Vermögen zum Todestag vollständig sammeln.
  2. Schulden abziehen
    Nachlassverbindlichkeiten und Beerdigungskosten abziehen.
  3. Quote ermitteln
    Erbfolge, Ehe und Güterstand klären.
  4. Quote halbieren
    Gesetzliche Quote durch zwei teilen.
  5. Betrag ausrechnen
    Quote auf den Nettonachlass anwenden.
  6. Auskunft einfordern
    Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB verlangen.

Wer zahlt wann? Schuldner des Pflichtteils sind die Erben; bei mehreren Erben haften sie grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist sofort fällig (§ 2317 Abs. 1, § 271 BGB). Erfüllt wird er durch Geldzahlung; ausnahmsweise kann eine Stundung möglich sein (§ 2331a BGB).

Wichtig, wenn Sie zwar Erbe sind, aber „zu wenig“ bekommen: Liegt der Wert Ihres Erbteils unter der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils, können Sie als Zusatzpflichtteil die Differenz bis zur Pflichtteilshöhe verlangen (§ 2305 BGB) – ohne Ausschlagung. Beispiel bei 100.000 Euro Nettonachlass: Pflichtteil 25.000 Euro, zugewandter Erbteil 10.000 Euro → Zusatzpflichtteil 15.000 Euro.

Beispiel (Zugewinngemeinschaft, enterbter Ehepartner, Kinder vorhanden): Beträgt der Nettonachlass 200.000 Euro, ergibt sich für den Ehepartner regelmäßig der kleine Pflichtteil von 1/8, also 25.000 Euro (ist ein Zugewinnausgleich geschuldet, wird er vorher vom Nachlass abgezogen und der Pflichtteil sinkt). Zusätzlich kann ein konkret berechneter Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB in Betracht kommen.

Wenn der Nachlasswert nicht offen gelegt wird, kann eine Stufenklage (Auskunft, Wertermittlung, Zahlung) helfen, den Anspruch überhaupt beziffern und durchsetzen zu können.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 100.000 Euro?

Für eine schnelle Einordnung hilft ein Rechenbeispiel mit 100.000 Euro Nettonachlass. Multiplizieren Sie die Pflichtteilsquote aus Ihrer Familienlage mit 100.000, dann erhalten Sie den Betrag.

Konstellation (enterbt)PflichtteilsquotePflichtteil bei 100.000 €
1 Kind, kein Ehepartner50 %50.000 €
2 Kinder, kein Ehepartner (je Kind)25 %25.000 €
3 Kinder, kein Ehepartner (je Kind)1/6 (≈ 16,67 %)≈ 16.666,67 €
Ehepartner erbt, Zugewinngemeinschaft, 1 Kind (Kind)25 %25.000 €
Ehepartner erbt, Zugewinngemeinschaft, 2 Kinder (je Kind)12,5 %12.500 €
Ehepartner (enterbt), Zugewinngemeinschaft, keine Kinder, Eltern des Erblassers leben25 % (1/4)max. 25.000 € + Zugewinnausgleich

Die Beträge setzen voraus, dass 100.000 Euro bereits der Nettonachlass sind. Liegen Schulden vor oder muss eine Immobilie bewertet werden, verändert sich der Betrag, nicht die Quote.
Beim enterbten Ehegatten in Zugewinngemeinschaft ohne Kinder sind 25.000 € der kleine Pflichtteil von 1/4. Ist ein Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB geschuldet, wird dieser zuvor als Nachlassverbindlichkeit abgezogen; dann kann der Pflichtteil unter 25.000 € liegen (vgl. das 200.000-€-Beispiel im Berechnungs-Teil).
Werte bei Brüchen wie 1/6 sind als gerundete Orientierung zu verstehen.

Pflichtteilsergänzung: Wie Schenkungen den Pflichtteil erhöhen

Ist der Nachlass klein, lohnt sich der Blick auf Schenkungen. § 2325 BGB regelt den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Lambrecht Rechtsanwälte kann für Sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis einfordern, damit auch relevante Schenkungen vollständig erfasst werden.

Wann haben Kinder keinen Anspruch auf den Pflichtteil?

Kinder verlieren den Pflichtteil nur in engen Ausnahmefällen. Ein bloßer Kontaktabbruch reicht nicht. Bei Erbunwürdigkeit oder Pflichtteilsunwürdigkeit kommen insbesondere §§ 2339, 2344, 2345 BGB in Betracht; ob und wer dann nachrückt, richtet sich u. a. nach § 2309 BGB.

Erfahrung von Lambrecht Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Ansprüchen

Pflichtteilsrecht kippt oft in Konflikt, wenn der Erbe nicht offenlegt oder nicht zahlt. Dann zählt Durchsetzungserfahrung: Fristen kontrollieren, Auskunft rechtssicher verlangen und bei Bedarf gerichtlich vorgehen.

Andreas Lambrecht sagt: „Wir kämpfen nicht um Schlagzeilen, sondern um Lebensrealitäten.“

Als zusätzliche Orientierung können Bewertungen dienen, etwa bei Google 4,9 von 5 aus 101 Rezensionen (Stand Oktober 2026).

So unterstützt Lambrecht Rechtsanwälte bei Pflichtteilsansprüchen

Ohne vollständiges Nachlassverzeichnis lässt sich der Pflichtteil oft nicht beziffern. Lambrecht Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch strukturiert zu prüfen und die notwendigen Auskünfte einzufordern.

Dafür bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an. Ein Ratgeber zur Pflichtteilsberechnung kann einen Orientierungswert ohne Rechtsverbindlichkeit liefern, ersetzt aber nicht die Prüfung von Nachlasswerten und Schenkungen.

Fazit: Prozentzahl klären, dann Nachlasswert sichern

Klären Sie zuerst Ihre gesetzliche Quote und damit die Pflichtteilsquote. Sichern Sie dann den Nachlasswert über Auskunft und Wertermittlung, bevor Sie Angebote akzeptieren. Wer Schenkungen der letzten 10 Jahre mitprüft, verhindert, dass aus einer klaren Quote ein unklarer Betrag wird.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 100.000 €?

Bei 100.000 € Nettonachlass multiplizieren Sie die Pflichtteilsquote mit 100.000. Ein enterbtes Einzelkind erhält 50.000 €, bei zwei Kindern bekommt jedes 25.000 €, bei Ehepartner (Zugewinngemeinschaft, Ehepartner erbt) plus zwei Kindern je Kind 12.500 €.

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ein Kind enterbt wird?

Ein enterbtes Kind hat einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Ob das 50 %, 25 % oder 12,5 % sind, hängt von Ehegatte, Güterstand und Geschwistern ab. 12,5 % gilt in der Zugewinngemeinschaft, wenn der Ehegatte erbt und zwei Kinder vorhanden sind. In der Zugewinngemeinschaft, wenn der Ehegatte kein Erbe ist, beträgt der Pflichtteil bei einem Kind 3/8 (37,5 %) bzw. bei zwei Kindern je 3/16 (18,75 %). Bei Gütertrennung (Ehegatte erbt mit, zwei Kinder) liegt der Pflichtteil je Kind bei 1/6.

Wer erbt wie viel Prozent?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge (§ 1924 BGB): Kinder erben zu gleichen Teilen; ohne Ehegatten zusammen 100 %. Neben Kindern erbt der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft 50 % (§§ 1931, 1371 Abs. 1 BGB), die Kinder zusammen 50 % (bei zwei Kindern je 25 %). Neben Eltern erbt der Ehegatte 75 % (§§ 1931, 1371 Abs. 1 BGB). Bei Gütertrennung erben Ehegatte und 1 oder 2 Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB). Zum Pflichtteil des enterbten Ehegatten siehe die ausführliche Darstellung oben.

Wann haben Kinder keinen Anspruch auf Pflichtteile?

Kinder verlieren den Pflichtteil nur in Ausnahmefällen, etwa bei wirksamer Pflichtteilsentziehung im Testament oder nach einem Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten. Bei Erbunwürdigkeit oder Pflichtteilsunwürdigkeit sind insbesondere §§ 2339, 2344, 2345 BGB relevant; wer nachrückt, richtet sich u. a. nach § 2309 BGB.

Welche Nachlasswerte zählen bei der Berechnung genau?

Maßgeblich sind Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Zum Nachlass zählen z. B. Konten, Wertpapiere und Immobilien mit Verkehrswert; abgezogen werden Nachlassverbindlichkeiten wie Schulden und Beerdigungskosten. Vermächtnisse und Auflagen mindern den Nachlasswert für die Berechnung grundsätzlich nicht vorab – sie werden nicht einfach „abgezogen“.

Welche Schenkungen erhöhen den Pflichtteil nachträglich?

Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren können über den Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt werden (§ 2325 BGB). Der anrechenbare Wert sinkt pro Jahr um 10 Prozent, bis er nach zehn Jahren entfällt.

Brauche ich zwingend einen Anwalt für den Pflichtteil?

Zwingend ist ein Anwalt nicht. Wenn der Erbe nicht zahlt oder den Nachlass nicht offenlegt, ist anwaltliche Vertretung in der Praxis aber oft sinnvoll, insbesondere für Auskunft, Wertermittlung und eine Klage; einen Anwaltszwang gibt es erst vor dem Landgericht (Streitwert über 10.000 €; § 78 Zivilprozessordnung (ZPO), § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)). Die Kosten eines Nachlassverzeichnisses und der Wertermittlung sind in der Regel Nachlasskosten (§ 2314 Abs. 2 BGB); außergerichtliche Anwaltskosten werden meist erst ab Verzug erstattet, im Prozess trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten. Lambrecht Rechtsanwälte bietet hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung an.