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Anwalt für Geburtsschaden – Schmerzensgeld & Schadensersatz durchsetzen

Kostenloses Prüfen Ihres Geburtsschadensfalls – schnell, unverbindlich, ergebnisorientiert.

Bekannt aus

Zahlen & Fakten

Erfahrung im Medizin- und Personenschadensrecht

0 + Jahre

betreute Fälle

0 +

durchgesetzte Ansprüche

0 Mio. €

bis zur Ersteinschätzung

0 Std. Ø

Erfolgsquote bei geprüften Fällen

0 %

Problemstellung & Lösung – Geburtsschaden

Problemstellung

Kind durch Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt – wer haftet?

Pflegekosten, Therapien, Umbau – finanziell völlig überfordert.

Verjährungsfrist droht – ohne Anwalt gehen Ansprüche verloren.

Unsere Lösung

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, sichern Beweise und setzen Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für Ihr Kind konsequent durch.

Lambrecht Rechtsanwälte – Ihr spezialisierter Anwalt für Geburtsschaden

Lambrecht Rechtsanwälte ist auf Personenschäden und Medizinrecht spezialisiert. Wir vertreten schwer verletzte Unfallopfer und Familien, deren Kinder durch Behandlungsfehler unter der Geburt Schäden erlitten haben. Mit täglicher Praxiserfahrung und profundem Wissen über die Strategien von Haftpflichtversicherern setzen wir Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konsequent durch – bundesweit, effizient und ergebnisorientiert. Mehrere Millionen Euro Schadensersatz für unsere Mandanten sprechen für unsere Arbeit.

Unsere Tätigkeitfelder bei Geburtsschäden

Wir vertreten Unfallopfer in ausgewählten Bereichen des Personenschadensrechts. Der Fokus liegt auf der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Fällen mit feststehender Haftung.

Behandlungsfehler unter der Geburt

Durchsetzung von Schmerzensgeld, Pflegekosten und Erwerbsschaden nach fehlerhafter Geburtsversorgung – bundesweit. Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Anwaltskosten.

Sauerstoffmangel & Hirnschäden bei der Geburt

Spezialisierung auf schwere Geburtsschäden durch Hypoxie oder Asphyxie. Durch unsere Erfahrung mit Versicherer-Strategien erzielen wir überdurchschnittlich hohe Entschädigungen – bei dauerhaften Beeinträchtigungen regelmäßig im siebenstelligen Bereich.

Aufklärungs- und Dokumentationsfehler

Rechtliche Unterstützung, wenn Eltern nicht ausreichend aufgeklärt wurden oder die Behandlungsdokumentation lückenhaft ist. Dokumentationsmängel führen zur Beweislastumkehr zugunsten der Eltern – diesen Vorteil nutzen wir konsequent für maximales Schmerzensgeld und vollständigen Schadensersatz.

Warum Eltern uns als Rechtsanwalt für Geburtsschaden wählen

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Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten – ohne Risiko und ohne versteckte Kosten.

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Geburtsschadensrecht-Experten

Spezialwissen im Geburtsschadensrecht und Medizinrecht – für komplexe Fälle, die Erfahrung erfordern.

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Millionenhohe Ergebnisse

Mehrere Millionen Euro Schadensersatz wurden für unsere Mandanten in Personenschadensfällen bereits durchgesetzt.

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Versicherer-Know-how nutzen

Wir kennen die Taktiken der Haftpflichtversicherer und verhandeln strategisch für bestmögliche Ergebnisse. 

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Hohe Erfolgschancen

Wir fokussieren uns auf Fälle mit guten Erfolgschancen und feststehender Haftung, was Ihre Gewinnwahrscheinlichkeit erheblich steigert.

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Bundesweite Vertretung

Deutschlandweite Mandatsannahme mit effizienter digitaler und persönlicher Kommunikation. 

Andreas Lambrecht

Rechtsanwalt

Ihr Partner für Ihr Recht.

Spezialisiert auf Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir seit über 15 Jahren bundesweit Unfallopfer. Wir kennen die Strategien der Versicherer und setzen Ansprüche konsequent durch – zuletzt mit 1,2 Mio. Euro Schadensersatz für eine Mandantin.
Wir übernehmen den rechtlichen Kampf, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

Mit freundlichen Grüßen

A. Lambrecht

Andreas Lambrecht

Was ist ein Geburtsschaden – und wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Geburtsschaden bezeichnet eine körperliche oder geistige Schädigung des Kindes, die durch einen Behandlungsfehler vor, während oder kurz nach der Geburt verursacht wurde. Typische Ursachen sind ein zu spät erkannter Sauerstoffmangel (Hypoxie), fehlerhafte CTG-Interpretation, ein zu spät eingeleiteter Notkaiserschnitt oder Fehler bei der Entwicklung des Kindes.

Liegt ein Behandlungsfehler vor und ist dieser kausal für den Schaden, haften der behandelnde Arzt und/oder die Klinik auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Ansprüche können für das Kind lebenslang bestehen und umfassen Pflegekosten, Therapiekosten, Umbaumaßnahmen, Verdienstausfall und mehr. Entscheidend ist eine frühe Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Geburtsschaden, da eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.

Ablauf der Zusammenarbeit

Typeform ausfüllen (2–3 Minuten)

Ersteinschätzung & Rückruf

Unterlagencheck & Strategie

Kommunikation mit Versicherung/Gegenseite

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Auszahlung / Abschluss

Rezensionen und Erfahrungen mit Lambrecht Rechtsanwälte

Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Geburtsschäden

Was ist ein Geburtsschaden und wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Geburtsschaden ist eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung des Kindes, die auf einen ärztlichen oder hebammlichen Behandlungsfehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder der Nachsorge zurückzuführen ist. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn vom fachmedizinischen Standard abgewichen wurde – z. B. durch fehlerhafte CTG-Auswertung, verspäteten Kaiserschnitt oder unterlassene Maßnahmen bei Sauerstoffmangel. Ob in Ihrem Fall ein Fehler vorliegt, prüfen wir bei Lambrecht Rechtsanwälte kostenlos und unverbindlich. 

Die Höhe des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes bei Geburtsschäden hängt von der Schwere der Schädigung ab. Bei schweren Fällen – etwa einem hypoxischen Hirnschaden – können die Gesamtansprüche leicht siebenstellig sein: Schmerzensgeld bis zu 1.000.000 Euro, dazu lebenslange Pflegekosten, Therapiekosten, Umbaukosten und der fiktive Erwerbsschaden des Kindes. Lambrecht Rechtsanwälte hat mehrere Millionen Euro Schadensersatz für Mandanten durchgesetzt. 

Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossenem Vertrags-Rechtsschutz werden die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen. Ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir in geeigneten Fällen eine Erfolgshonorarvereinbarung an – kein Honorar ohne Erfolg. Alternativ kann eine Prozessfinanzierung in Frage kommen. Wir beraten Sie transparent zu allen Kostenoptionen. 

Erstattungsfähig sind sämtliche behinderungsbedingten Aufwendungen: Schmerzensgeld, Pflegekosten (inkl. 24-h-Pflege), Therapiekosten, behindertengerechter Wohnungsumbau, Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs, Haushaltsführungsschaden, fiktiver Erwerbsschaden sowie sonstige Mehraufwendungen für das Leben mit einer Behinderung. Wir bei Lambrecht Rechtsanwälte beziffern alle Ansprüche vollständig. 

Ja. Wir übernehmen Geburtsschadensfälle grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium – auch wenn bereits ein anderer Anwalt tätig war oder ein Verfahren läuft. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht optimal vertreten zu sein, sprechen Sie uns an. Lambrecht Rechtsanwälte prüft den Stand Ihres Falls und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. 

Ja, Lambrecht Rechtsanwälte ist deutschlandweit tätig. Egal ob Münchner Privatklinik, Universitätsklinikum Hamburg oder Landeskrankenhaus in NRW – wir vertreten Eltern und betroffene Familien in ganz Deutschland. Die Ersteinschätzung erfolgt schnell und unkompliziert – per Typeform oder Telefon.