
Anwalt für Geburtsschaden – Schmerzensgeld & Schadensersatz durchsetzen
Kostenloses Prüfen Ihres Geburtsschadensfalls – schnell, unverbindlich, ergebnisorientiert.
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Anwälte spezialisiert auf Geburtsschaden
- Hohe Erfolgsquote (95%+)
- Schnelle Rückmeldung (24h)
- Bundesweite Mandatsübernahme möglich
- Mehrere Mio. Euro Schadensersatz für Mandanten erzielt
Bekannt aus




Zahlen & Fakten
Erfahrung im Medizin- und Personenschadensrecht
betreute Fälle
durchgesetzte Ansprüche
bis zur Ersteinschätzung
Erfolgsquote bei geprüften Fällen
Problemstellung & Lösung – Geburtsschaden
Problemstellung
Kind durch Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt – wer haftet?
Pflegekosten, Therapien, Umbau – finanziell völlig überfordert.
Verjährungsfrist droht – ohne Anwalt gehen Ansprüche verloren.
Unsere Lösung
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, sichern Beweise und setzen Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für Ihr Kind konsequent durch.
Lambrecht Rechtsanwälte – Ihr spezialisierter Anwalt für Geburtsschaden
Lambrecht Rechtsanwälte ist auf Personenschäden und Medizinrecht spezialisiert. Wir vertreten schwer verletzte Unfallopfer und Familien, deren Kinder durch Behandlungsfehler unter der Geburt Schäden erlitten haben. Mit täglicher Praxiserfahrung und profundem Wissen über die Strategien von Haftpflichtversicherern setzen wir Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konsequent durch – bundesweit, effizient und ergebnisorientiert. Mehrere Millionen Euro Schadensersatz für unsere Mandanten sprechen für unsere Arbeit.

Unsere Tätigkeitfelder bei Geburtsschäden
Wir vertreten Unfallopfer in ausgewählten Bereichen des Personenschadensrechts. Der Fokus liegt auf der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Fällen mit feststehender Haftung.
Behandlungsfehler unter der Geburt
Durchsetzung von Schmerzensgeld, Pflegekosten und Erwerbsschaden nach fehlerhafter Geburtsversorgung – bundesweit. Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Anwaltskosten.
Sauerstoffmangel & Hirnschäden bei der Geburt
Spezialisierung auf schwere Geburtsschäden durch Hypoxie oder Asphyxie. Durch unsere Erfahrung mit Versicherer-Strategien erzielen wir überdurchschnittlich hohe Entschädigungen – bei dauerhaften Beeinträchtigungen regelmäßig im siebenstelligen Bereich.
Aufklärungs- und Dokumentationsfehler
Rechtliche Unterstützung, wenn Eltern nicht ausreichend aufgeklärt wurden oder die Behandlungsdokumentation lückenhaft ist. Dokumentationsmängel führen zur Beweislastumkehr zugunsten der Eltern – diesen Vorteil nutzen wir konsequent für maximales Schmerzensgeld und vollständigen Schadensersatz.
Warum Eltern uns als Rechtsanwalt für Geburtsschaden wählen
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten – ohne Risiko und ohne versteckte Kosten.
Geburtsschadensrecht-Experten
Spezialwissen im Geburtsschadensrecht und Medizinrecht – für komplexe Fälle, die Erfahrung erfordern.
Millionenhohe Ergebnisse
Mehrere Millionen Euro Schadensersatz wurden für unsere Mandanten in Personenschadensfällen bereits durchgesetzt.
Versicherer-Know-how nutzen
Wir kennen die Taktiken der Haftpflichtversicherer und verhandeln strategisch für bestmögliche Ergebnisse.
Hohe Erfolgschancen
Wir fokussieren uns auf Fälle mit guten Erfolgschancen und feststehender Haftung, was Ihre Gewinnwahrscheinlichkeit erheblich steigert.
Bundesweite Vertretung
Deutschlandweite Mandatsannahme mit effizienter digitaler und persönlicher Kommunikation.
Andreas Lambrecht
Rechtsanwalt
Ihr Partner für Ihr Recht.
Spezialisiert auf Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir seit über 15 Jahren bundesweit Unfallopfer. Wir kennen die Strategien der Versicherer und setzen Ansprüche konsequent durch – zuletzt mit 1,2 Mio. Euro Schadensersatz für eine Mandantin.
Wir übernehmen den rechtlichen Kampf, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Lambrecht
Andreas Lambrecht
Was ist ein Geburtsschaden – und wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Ein Geburtsschaden bezeichnet eine körperliche oder geistige Schädigung des Kindes, die durch einen Behandlungsfehler vor, während oder kurz nach der Geburt verursacht wurde. Typische Ursachen sind ein zu spät erkannter Sauerstoffmangel (Hypoxie), fehlerhafte CTG-Interpretation, ein zu spät eingeleiteter Notkaiserschnitt oder Fehler bei der Entwicklung des Kindes.
Liegt ein Behandlungsfehler vor und ist dieser kausal für den Schaden, haften der behandelnde Arzt und/oder die Klinik auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Ansprüche können für das Kind lebenslang bestehen und umfassen Pflegekosten, Therapiekosten, Umbaumaßnahmen, Verdienstausfall und mehr. Entscheidend ist eine frühe Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Geburtsschaden, da eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.

Ablauf der Zusammenarbeit
Typeform ausfüllen (2–3 Minuten)
Ersteinschätzung & Rückruf
Unterlagencheck & Strategie
Kommunikation mit Versicherung/Gegenseite
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Auszahlung / Abschluss
Rezensionen und Erfahrungen mit Lambrecht Rechtsanwälte
„Wir waren mit der akribischen und ausdauernden Arbeit der Anwaltskanzlei Lambrecht absolut zufrieden. Hier erlebten wir transparente Kommunikation und fachliche Erfahrung, wie man sie sich wünscht. Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen!“

Roberto D.
„Herzlichen Dank an Herr Lambrecht und Team! Vom ersten Gespräch an fühlte ich mich bestens beraten und unterstützt. Die Kommunikation war stets klar, transparent und freundlich. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktionszeit und die professionelle Vorgehensweise – man merkt sofort, dass hier Fachwissen und Erfahrung vorhanden sind. Dank der kompetenten Arbeit konnte mein Anliegen erfolgreich und stressfrei gelöst werden.“

Daniela S.
„Ich wurde sehr gut beraten. Höhe professionalität. Etwas die mir sehr wicht auch ist: freundlicheit und Empathie. Davon gab auch sehr viel. Herzlichen Dank“

Maria R.
„Ich war rundherum zufrieden mit der Kommunikation. Die Erreichbarkeit und Transparenz war gut. Mir wurde sofort alles mitgeteilt und dementsprechend habe ich nichts auszusetzen.“

Nadja H.
„Uneingeschränkt weiterzuempfehlen! In einer Zeit in der ich wenig Hoffnung hatte, wurde ich hier gestützt und jemand nahm sich liebevoll meinem Problem an. Man wird gut beraten und die Lösung ist auch zufriedenstellend. Eine super Alternative wenn man keine Rechtsschutz hat.“

Z.
„Sehr netter und kompetenter Kontakt. Bei Fragen wird sehr schnell geantwortet und alles aus der Welt geschafft, was einem unklar erscheint.“

Goldie W.
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Geburtsschäden
Was ist ein Geburtsschaden und wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ein Geburtsschaden ist eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung des Kindes, die auf einen ärztlichen oder hebammlichen Behandlungsfehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder der Nachsorge zurückzuführen ist. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn vom fachmedizinischen Standard abgewichen wurde – z. B. durch fehlerhafte CTG-Auswertung, verspäteten Kaiserschnitt oder unterlassene Maßnahmen bei Sauerstoffmangel. Ob in Ihrem Fall ein Fehler vorliegt, prüfen wir bei Lambrecht Rechtsanwälte kostenlos und unverbindlich.
Wie hoch kann die Entschädigung bei Geburtsfehlern ausfallen?
Die Höhe des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes bei Geburtsschäden hängt von der Schwere der Schädigung ab. Bei schweren Fällen – etwa einem hypoxischen Hirnschaden – können die Gesamtansprüche leicht siebenstellig sein: Schmerzensgeld bis zu 1.000.000 Euro, dazu lebenslange Pflegekosten, Therapiekosten, Umbaukosten und der fiktive Erwerbsschaden des Kindes. Lambrecht Rechtsanwälte hat mehrere Millionen Euro Schadensersatz für Mandanten durchgesetzt.
Wer zahlt den Anwalt bei Behandlungsfehlern?
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossenem Vertrags-Rechtsschutz werden die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen. Ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir in geeigneten Fällen eine Erfolgshonorarvereinbarung an – kein Honorar ohne Erfolg. Alternativ kann eine Prozessfinanzierung in Frage kommen. Wir beraten Sie transparent zu allen Kostenoptionen.
Welche Schäden sind bei einem Geburtsschaden erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind sämtliche behinderungsbedingten Aufwendungen: Schmerzensgeld, Pflegekosten (inkl. 24-h-Pflege), Therapiekosten, behindertengerechter Wohnungsumbau, Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs, Haushaltsführungsschaden, fiktiver Erwerbsschaden sowie sonstige Mehraufwendungen für das Leben mit einer Behinderung. Wir bei Lambrecht Rechtsanwälte beziffern alle Ansprüche vollständig.
Können Sie auch übernehmen, wenn ein anderer Anwalt meinen Fall bereits betreut hat?
Ja. Wir übernehmen Geburtsschadensfälle grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium – auch wenn bereits ein anderer Anwalt tätig war oder ein Verfahren läuft. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht optimal vertreten zu sein, sprechen Sie uns an. Lambrecht Rechtsanwälte prüft den Stand Ihres Falls und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
Vertreten Sie Mandanten auch außerhalb von Berlin?
Ja, Lambrecht Rechtsanwälte ist deutschlandweit tätig. Egal ob Münchner Privatklinik, Universitätsklinikum Hamburg oder Landeskrankenhaus in NRW – wir vertreten Eltern und betroffene Familien in ganz Deutschland. Die Ersteinschätzung erfolgt schnell und unkompliziert – per Typeform oder Telefon.