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Rechtslexikon
Abfindung
Als Abfindung wird die Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes bezeichnet. Sie ist zum Teil gesetzlich geregelt, wird zum anderen aber auch durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, oft in Form eines Vergleichs, vereinbart.
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Abfindung“ in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.
Abfindungsvereinbarung
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Bagatelldelikt
Geringfügige Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaften mangels öffentlichen Interesses die Strafverfolgung einstellen oder von einer solchen absehen.
Verwandte Begriffe: Strafrecht
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Culpa in contrahendo (c.i.c.)
Darlehen
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Elektronische Post, die über das Internet versendet wird. Verträge, die via E- Mail geschlossen werden, sind in der Regel aufgrund der Vertragsfreiheit genauso wirksam wie anderweitig geschlossene Verträge. Allerdings dürfen die gesetzlichen Formvorschriften nicht verletzt werden.
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Fachaufsichtsbeschwerde
Die Fachaufsichtsbeschwerde ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber aus dem Petitionsrecht in Art. 17 GG abgeleitet. Mit der Fachaufsichtsbeschwerde soll erreicht werden, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten im Einzelfall ändert. Die Beschwerde muss bei der Behörde eingehen, die die Fachaufsicht hat. In der Regel ist dies die nächsthöhere Behörde.
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Garantie
Eine Garantie ist die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten zur Übernahme eines künftigen Risikos. Man unterscheidet den selbstständigen Garantievertrag von der unselbstständigen Garantie. Die Garantie ist nicht zu verwechseln mit der Gewährleistung.
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Haftpflicht
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