A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S U Z

Fachaufsichtsbeschwerde

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber aus dem Petitionsrecht in Art. 17 GG abgeleitet. Mit der Fachaufsichtsbeschwerde soll erreicht werden, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten im Einzelfall ändert. Die Beschwerde muss bei der Behörde eingehen, die die Fachaufsicht hat. In der Regel ist dies die nächsthöhere Behörde.

Gerne beraten wir Sie zum Thema „Fachaufsichtsbeschwerde“ in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.