Lambrecht Rechtsanwälte
– Vorsorgeverfügungen –

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Ein Unfall oder eine Krankheit kann unser Leben plötzlich grundlegend verändern. Was geschieht, wenn wir unser Leben und unseren Alltag nicht mehr, wie bisher, selbstverantwortlich regeln können? Wer wird dann für uns entscheiden – über die medizinische Behandlung, die finanziellen und alle anderen privaten Angelegenheiten? Und wie werden diese Entscheidungen aussehen?

Es sind viele rechtliche und auch persönliche Gesichtspunkte abzuwägen, wenn Sie eine Patientenverfügung,

eine Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung erteilen möchten.

Eine kompetente und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung durch einen Anwalt ist empfehlenswert.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, sowohl für die Anwaltsberatung als auch die Erstellung der Vorsorgeverfügungen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines anwaltlichen Hausbesuchs, so dass eine entsprechende Beratung im familiären Umfeld stattfinden kann.

Die Patientenverfügung:

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden wollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, eine Entscheidung zu treffen oder Ihren Willen zu bilden. So können Sie selbstbestimmt Einfluss nehmen und – darüber hinaus – Ihren Angehörigen und den behandelnden Ärzten helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.

Die Vorsorgevollmacht:

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Ihre privaten und geschäftlichen Angelegenheiten regeln soll, sollten Sie hierzu einmal nicht mehr in der Lage sein – etwa nach einem Unfall, aufgrund einer Krankheit oder in hohem Alter. Sie können eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit als Ihr gesetzlicher Vertreter handeln dürfen. Auch Ihre nächsten Angehörigen – Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder – benötigen eine solche Vollmacht, um für Sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu dürfen.

Die Betreuungsverfügung:

In speziellen Notfällen kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden: Das Vormundschaftsgericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer, die in klar bestimmten Aufgabenbereichen Ihre gesetzliche Vertretung übernehmen. Diese Betreuer stehen unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts.

In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer, falls nötig, eine Betreuung übernehmen soll – oder auch, wer auf keinen Fall. So können Sie beispielsweise die Betreuung durch einen anonymen Berufsbetreuer ausschließen und eine solche auf Angehörige übertragen.

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