Lambrecht Rechtsanwälte
– Wir sind Ihr Anwalt bei Behandlungsfehlern –
Wir beraten Sie gerne unter
030 / 20 91 29 00
Ein Behandlungsfehler ist schnell passiert: Der Arzt stellt eine falsche Diagnose, verabreicht falsche Medikamente oder es unterläuft ihm ein Operationsfehler. Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn die Behandlung durch den Arzt nicht dem fachärztlichen Standard entspricht. Unsere Kanzlei ist mit ihren Rechtsanwälten auf das Medizinrecht spezialisiert und kümmert sich um Ihre Belange als Patient in Sachen Schadensersatz.
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Was ein Rechtsanwalt für Patienten erreicht
Als Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht sorgen wir dafür, dass Sie nach einem Behandlungsfehler zu Ihrem Recht kommen. Die schnelle Klärung und Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers hat bei uns oberste Priorität. Dazu klären wir in einem ersten Schritt die medizinische Situation und prüfen den konkreten Nachweis über den Behandlungsfehler. Dazu zieht der zuständige Anwalt gegebenenfalls einen Gutachter hinzu. Auf Basis der vorliegenden Daten wird entschieden, inwiefern ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist.
Ärzte sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die dann die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld übernimmt. Oftmals ist auch eine außergerichtliche Einigung möglich. Hierzu unterstützen unsere Anwälte Sie bei der Einholung eines Gutachtens, zum Beispiel MDK-Gutachten. Liegt Ihnen bereits ein positives Gutachten vor, etwa Ihrer Krankenversicherung, übernehmen wir die kompetente Verhandlung mit der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes.
Unsere Tätigkeit reicht von der Erstberatung in Rechtsfragen des täglichen Lebens über die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Prozessen.
Wir verstehen uns jedoch nicht nur als Ihr rechtlicher Vertreter, sondern möchten Ihnen als unser Mandant auch als Berater und Ansprechpartner in dieser schwierigen Lebenssituation zur Seite stehen.
Wir übernehmen für Sie die Kostendeckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.
Auch sind wir uns unserer Verantwortung für den Mandanten gerade im Bereich des Arzthaftungsrechts und Medizinrechts bewusst. Speziell für Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht im Tätigkeitsfeld des Arzthaftungsrechts wird empfohlen im Interesse der Patienten und Mandanten über eine hohe Haftpflichtversicherungssumme zu verfügen. Für unsere Mandanten verfügen wir als Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht über die 6 fache Mindestversicherungssumme.
Unsere Kanzlei vertritt im Bereich der Arzthaftung grundsätzlich nur Patienten!
Wir sind bundesweit vertretungsbereit.
Im Bereich des Arzthaftungsrechts stehen Ihnen Rechtsanwalt Lambrecht und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns mithilfe unseres Kontaktformulars und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!