Lambrecht Rechtsanwälte
– Kompetenz rund um das Arzthaftungsrecht –
Wir beraten Sie gerne unter
030 / 20 91 29 00
Sie wurden fehlerhaft von einem Arzt behandelt? Sie benötigen einen Anwalt mit spezifischer Kenntnis im Medizinrecht, insbesondere dem Bereich der Arzthaftung und des Arzthaftungsrechts? Unsere Kanzlei ist mit Rechtsanwalt Lambrecht und Kollegen spezialisiert auf das Fachgebiet Arzthaftungsrecht und sichert Ihnen aufgrund umfangreicher Qualifikationen und Erfahrungen unserer Rechtsanwälte im Medizinrecht eine kompetente Fachberatung zu. Sprechen Sie uns an!
Einzelheiten zum Arzthaftungsrecht
Der Bereich des Arzthaftungsrechts ist ein sehr komplexes juristisches Gebiet, welches fundierte Fachkenntnis, etwa durch einen Fachanwalt des Medizinrechts, erfordert.
In unserer Kanzlei verfügen die Rechtsanwälte über fachspezifische Kenntnis bezüglich der aktuellen Rechtslage sowie des speziellen Einzelfalls. Zudem arbeiten wir mit eigenen medizinischen Sachverständigen und Fachärzten zusammen, so dass wir eine kompetente Beratung und Einschätzung für den Patienten und Mandanten abgeben können. Damit können Rechtsanwalt Lambrecht und Kollegen die Mandanten im Bereich des Arzthaftungsrechts optimal vertreten.
Unsere Schwerpunkte im Arzthaftungsrecht liegen in den Bereichen:
- der Onkologie: insbesondere mangelhafter Diagnostik und Therapie
- der Chirurgie: insbesondere fehlerhafte Wirbelsäulenchirurgie, Minimalinvasive Chirurgie; Mikrochirurgie der Nasennebenhöhlen, funktionell-ästhetische Nasenchirurgie, Handchirurgie, Plastische Operationen, Laparotomie, Schlaganfallversorgung
- der Orthopädie: insbesondere hier unnötige Endoprothetik (vor allem mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken) und fehlerhafte Osteosynthese, unterlassene Thromboseprophylaxe und mangelhafte Rupturversorgung.
- der Gynäkologie: fehlerhafte gynäkologische Operationen und Geburtsschadenfälle
- der Inneren Medizin: insbesondere fehlerhafte gastroenterologische Versorgung, Rheumatologie
- der Anästhesiologie und Intensivmedizin
- der Neurologie
Wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten, sollten Sie genau wissen, was Ihr Recht als Patient ist, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und auf welche Art und Weise ein möglicher Kunstfehler nachgewiesen werden kann.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Lambrecht und Kollegen reicht von der Erstberatung in Rechtsfragen des täglichen Lebens über die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Prozessen. Wir verstehen uns jedoch nicht nur als Ihr rechtlicher Vertreter und Anwalt, sondern möchten Ihnen als unser Mandant auch als Berater und Ansprechpartner in dieser schwierigen Lebenssituation zur Seite stehen.
Wir übernehmen für Sie die Kostendeckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.
Auch sind wir uns unserer Verantwortung für den Mandanten gerade im Bereich des Arzthaftungsrechts und Medizinrechts bewusst. Speziell für Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht im Tätigkeitsfeld des Arzthaftungsrechts wird empfohlen im Interesse der Patienten und Mandanten über eine hohe Haftpflichtversicherungssumme zu verfügen. Für unsere Mandanten verfügen wir als Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht über die 6 fache Mindestversicherungssumme.
Unsere Kanzlei vertritt im Bereich der Arzthaftung grundsätzlich nur Patienten!
Rechtsanwalt Lambrecht und Kollegen sind bundesweit vertretungsbereit.
Kontaktieren Sie uns mit Hilfe des Formulars auf unserer Webseite und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!