Schriftliches Empfangsbekenntnis über den Erhalt einer Leistung, vgl. § 368 BGB.
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Quittung“ in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.
Schriftliches Empfangsbekenntnis über den Erhalt einer Leistung, vgl. § 368 BGB.
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Quittung“ in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.